Hier werden aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt, wie Besonderheiten bezüglich Brücken, Schleusenzeiten, etc. (Quelle: www.nlwkn.niedersachsen.de; behördliche Bekanntmachungen)
Der Ems-Jade-Kanal
Der Ems-Jade-Kanal wurde in den Jahren 1880 bis 1886 erbaut. Zur Überwindung der Höhenunterschiede betreibt und unterhält die Betriebsstelle Aurich des NLWKN die Strecke von 72 Kilometern mit einer Vielzahl von Bauwerken wie Brücken und Schleusen.
Zwischen den Schleusen Rahe und Wiesede ist der Kanal auf einer Länge von 23 Kilometern in das Gelände eingeschnitten, entlang der übrigen Strecke verläuft er als Damm- bzw. Hochkanal.
Hinweise für Sportbootfahrer: • Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit für Sportboote beträgt auf dem gesamten Ems-Jade-Kanal acht km/h. • Innerhalb der festgelegten Betriebszeiten ist die Kanalbenutzung für Sportboote kostenlos. Außerhalb der Betriebszeiten kostet jede Brückenöffnung 3,07 Euro und jede Schleusung 10,23 Euro. • Gebühren für Liegezeiten in den Schleusenvorhäfen bzw. im Auricher Hafen werden nur erhoben, wenn die Liegezeit 24 Stunden überschreitet. Sie betragen dann 38 Cent je angefangener 24 Stunden und laufendem Meter.
Informationen über Sperrzeiten Bootsverkehr
Schifffahrtswege in Ostfriesland und umzu – Alle Brücken und Schleusen auf einen Blick
Bei Abfahrt Hafen Aurich: Brücke Elisenhof bzw. Westgaster unter: 0170-8512381
Wintersaison: Vom 13. November 2023 – 12. März 2024
Emden – Sanderbusch – Emden
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr – 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr auf Anmeldung (Anmeldung bis 12.00 Uhr unter: 0170/2291416)
Sonderöffnung auf Anfrage nach geltendem Tarif – Betriebszeiten gelten unter Vorbehalt –
Hinweis: Letzte Schleusung 30 Minuten vor Dienstende
Betriebszeiten für Sportbootverkehre in der Nesserlander Schleuse
Ab sofort (23.02.20) gelten für die Sport- und Freizeitschifffahrt folgende Betriebszeiten: (abgestimmt auf die Öffnungszeiten der DB- Klappbrücke zum alten Binnenhafen; die zu benutzende Schleuse, Nesserlander Schleuse oder Große Seeschleuse, wird vom Schleusenaufseher vorgegeben)
Die vorgesehenen Schleusenöffnungszeiten können sich in Abhängigkeit von der Berufsschifffahrt und anderen Umständen verschieben.
Durch Mitnutzung der Berufsschifffahrtsschleusungen können sich weitere Durchfahrtsmöglichkeiten ergeben.
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